Allgemeine Geschäfts- und Ticketbedingungen
Leipzig Tango Festival
1. Geltungsbereich und Veranstalter
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Ticketbedingungen gelten für Anmeldungen, den Erwerb von Eintrittskarten sowie die Teilnahme am Leipzig Tango Festival und an sämtlichen im Rahmen des Festivals stattfindenden Veranstaltungen.
Mit Abschluss einer Buchung oder dem Erwerb eines Tickets erkennt die teilnehmende Person diese Bedingungen als Bestandteil des Vertragsverhältnisses an.
Veranstalter ist:
Leipzig Tango Festival
Friedrich-Ebert-Straße 43
04109 Leipzig
info@leipzigtangofestival.de
2. Inhalte der Website und geistiges Eigentum
Die Inhalte der Website des Leipzig Tango Festivals, insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, Videos, Tonaufnahmen und sonstige Medien, sind urheberrechtlich und durch sonstige Rechte des geistigen Eigentums geschützt.
Soweit Künstlerinnen und Künstler, DJs, Musikerinnen und Musiker, Lehrende oder andere Mitwirkende Fotografien, Texte, Audio-, Video- oder sonstiges Material zur Präsentation und Bewerbung des Festivals zur Verfügung stellen, verbleiben sämtliche Rechte hieran, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern, ausübenden Künstlerinnen und Künstlern oder sonstigen Rechteinhabern.
Jede Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstige Nutzung solcher Inhalte, die über den gesetzlich zulässigen Umfang hinausgeht, bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
Der Veranstalter behält sich vor, die Inhalte der Website jederzeit zu aktualisieren, zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen.
3. Anmeldung, Ticketkauf und Vertragsschluss
Tickets und Festivalpässe können über die auf der Festival-Website bereitgestellten Buchungswege erworben werden.
Eine Anmeldung oder Buchungsanfrage stellt ein Angebot der interessierten Person auf Abschluss eines Vertrags mit dem Veranstalter dar. Ein Anspruch auf Annahme einer Anmeldung oder Buchungsanfrage besteht nicht.
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung der Buchung oder Teilnahme durch den Veranstalter zustande oder, sofern dies im Buchungsprozess ausdrücklich vorgesehen ist, durch Bestätigung und vollständigen Zahlungseingang.
Der Veranstalter behält sich vor, Buchungsanfragen aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich insbesondere aus Ziffer 11 dieser Bedingungen.
Alle im Rahmen der Anmeldung gemachten Angaben müssen vollständig und zutreffend sein.
4. Ausgewogenheit der Tanzrollen
Das Leipzig Tango Festival ist bestrebt, soweit dies in angemessenem Umfang möglich ist, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Tanzrollen Leader und Follower zu gewährleisten.
Einzelanmeldungen können daher zunächst auf eine Warteliste gesetzt werden, bis eine entsprechende Anmeldung in der komplementären Tanzrolle vorliegt.
Die Bearbeitung der Anmeldungen erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs. Der Veranstalter kann hiervon abweichen, soweit dies in angemessenem Umfang erforderlich ist, um ein ausgewogenes Verhältnis der Tanzrollen sowie einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen.
Melden sich zwei Personen gemeinsam als Tanzpaar an, kann jede Person verpflichtet sein, sich separat anzumelden und die jeweils andere Person im Rahmen des Anmeldeprozesses anzugeben.
Die Teilnahme ist erst bestätigt, nachdem der Veranstalter die Buchung ausdrücklich bestätigt hat und, soweit erforderlich, die vollständige Zahlung eingegangen ist.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Preise.
Sämtliche Preise werden in Euro angegeben und enthalten, soweit einschlägig, alle gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Abgaben.
Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Buchungsprozesses oder im Rahmen der jeweiligen Zahlungsaufforderung mitgeteilt.
Die Zahlung ist innerhalb der vom Veranstalter festgelegten Zahlungsfrist zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann der Veranstalter die Reservierung stornieren und den Platz anderweitig vergeben.
6. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungstickets
Nach deutschem Recht besteht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Sobald ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist, ist der Ticketkauf daher grundsätzlich verbindlich.
Die nachfolgend geregelten Stornierungs- und Rückerstattungsmöglichkeiten werden vom Veranstalter freiwillig und zusätzlich zu etwaigen zwingenden gesetzlichen Rechten eingeräumt.
7. Stornierung durch Teilnehmende
Eine Stornierung muss dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Für das Leipzig Tango Festival mit Beginn am 20. Mai 2027 gelten folgende freiwillige Rückerstattungsbedingungen:
Stornierungen bis einschließlich 20. März
2027:
80 % des gezahlten Ticketpreises werden zurückerstattet.
Stornierungen vom 21. März bis einschließlich 20. April
2027:
50 % des gezahlten Ticketpreises werden zurückerstattet.
Stornierungen ab dem 21. April 2027:
Eine freiwillige Rückerstattung ist grundsätzlich nicht mehr
möglich.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung beim Veranstalter eingeht.
Zwingende gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das für die ursprüngliche Zahlung verwendet wurde.
Soweit gesetzlich zulässig, können tatsächlich entstandene und nicht erstattungsfähige Zahlungs-, Bank- oder Transaktionsgebühren vom Erstattungsbetrag abgezogen werden.
8. Ticketübertragung und Namensänderung
Tickets und Festivalpässe können personalisiert sein.
Die Übertragung eines Tickets auf eine andere Person kann bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Festivals beantragt werden.
Jede Übertragung bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
Wurde eine Buchung unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Leadern und Followern angenommen, kann die Zustimmung zur Übertragung davon abhängig gemacht werden, dass die Ersatzperson dieselbe Tanzrolle übernimmt.
Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer Ticketübertragung besteht nicht.
Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets sowie ein Weiterverkauf mit Gewinnerzielungsabsicht sind untersagt.
9. Paaranmeldungen
Haben sich zwei Personen gemeinsam als Tanzpaar angemeldet, kann die Stornierung oder Änderung einer Buchung Auswirkungen auf die Anmeldung der jeweils anderen Person haben, sofern dadurch das angestrebte Verhältnis der Tanzrollen erheblich beeinträchtigt würde.
In solchen Fällen wird der Veranstalter, soweit dies in angemessenem Umfang möglich ist, mit den betroffenen Personen Kontakt aufnehmen und eine geeignete Lösung anstreben.
10. Respektvolles Verhalten
Das Leipzig Tango Festival soll allen Teilnehmenden, Künstlerinnen und Künstlern, Mitarbeitenden und sonstigen Mitwirkenden ein respektvolles, angenehmes und sicheres Umfeld bieten.
Alle Teilnehmenden sind daher verpflichtet, die persönlichen Grenzen anderer zu respektieren und sich rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten.
Belästigungen, Drohungen, Gewalt, aggressives Verhalten, erhebliche Störungen der Veranstaltung, diskriminierendes Verhalten oder sonstiges unter den gegebenen Umständen unangemessenes oder unzumutbares Verhalten werden nicht toleriert.
Den Anweisungen des Veranstalters, des Festivalpersonals und der Betreiber der jeweiligen Veranstaltungsorte ist Folge zu leisten.
11. Hausrecht, Ablehnung von Anmeldungen und Ausschluss von Personen
Der Veranstalter beziehungsweise von ihm beauftragte Personen üben im Zusammenhang mit dem Leipzig Tango Festival das Hausrecht aus.
Der Veranstalter behält sich vor, bei Vorliegen sachlich gerechtfertigter Gründe eine Anmeldung oder Buchungsanfrage abzulehnen, einer Person den Zutritt zu einzelnen oder mehreren Festivalveranstaltungen zu verweigern oder eine Person von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Solche Gründe können insbesondere dann vorliegen, wenn aufgrund konkreter Umstände vernünftigerweise zu erwarten ist, dass die Anwesenheit oder das Verhalten einer Person:
- den sicheren, friedlichen oder geordneten Ablauf der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen könnte;
- das Wohlbefinden, die Sicherheit oder berechtigte Interessen von Teilnehmenden, Künstlerinnen und Künstlern, Mitarbeitenden oder sonstigen Mitwirkenden erheblich beeinträchtigen könnte;
- zu erheblichen persönlichen Konflikten innerhalb der Veranstaltung führen könnte;
- ein konkretes Risiko für Belästigungen, Bedrohungen, Auseinandersetzungen oder sonstige erhebliche Störungen begründet; oder
- wenn es in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder mit beteiligten Personen bereits zu erheblichen Störungen, Grenzverletzungen oder vergleichbaren Vorfällen gekommen ist.
In solchen Fällen kann der Veranstalter nach angemessener Würdigung der relevanten Tatsachen und Umstände des Einzelfalls von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Dies kann auch den zeitlich befristeten oder dauerhaften Ausschluss von einzelnen Veranstaltungen oder vom gesamten Festival umfassen.
Eine solche Entscheidung dient insbesondere dem Schutz eines sicheren, respektvollen und geordneten Veranstaltungsablaufs und darf nicht auf Gründen beruhen, die nach geltendem Recht unzulässig sind.
Ist eine Anmeldung noch nicht angenommen worden, besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Teilnahmevertrags.
Wird einer Person nach Zustandekommen eines verbindlichen Vertrags bereits vor Beginn des Festivals der Zutritt verweigert und beruht die Verweigerung weder auf einem Fehlverhalten noch auf sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich der betroffenen Person, wird der gezahlte Ticketpreis grundsätzlich zurückerstattet.
Wird der Zutritt hingegen aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens verweigert, für das die betroffene Person verantwortlich ist, oder wird eine Person wegen eines wesentlichen Verstoßes gegen diese Bedingungen ausgeschlossen, kann eine Rückerstattung ausgeschlossen oder in angemessenem Umfang gekürzt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
12. Änderungen des Festivalprogramms
Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlichen, organisatorischen oder betrieblichen Gründen Änderungen am Festivalprogramm, am Zeitplan, an einzelnen Veranstaltungsorten oder bei angekündigten Mitwirkenden vorzunehmen.
Dies umfasst insbesondere Änderungen bei DJs, Orchestern, Musikerinnen und Musikern, Lehrenden oder sonstigen Künstlerinnen und Künstlern.
Zumutbare und nicht wesentliche Programmänderungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
13. Absage, Verschiebung oder wesentliche Änderung der Veranstaltung
Wird das Festival vollständig abgesagt, werden bereits gezahlte Ticketpreise nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zurückerstattet.
Im Falle einer Verschiebung oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung werden die betroffenen Teilnehmenden so früh wie in angemessenem Umfang möglich informiert.
Etwaige gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- oder Erstattungsrechte bleiben unberührt.
14. Foto-, Film- und Videoaufnahmen
Während des Festivals können Fotografien und Videoaufnahmen zu Dokumentationszwecken sowie für Öffentlichkeitsarbeit und Festival-Kommunikation angefertigt werden.
Die Anfertigung und Nutzung solcher Aufnahmen erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit für bestimmte Aufnahmen oder deren Nutzung eine Einwilligung gesetzlich erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
Weitere Informationen können in der Datenschutzerklärung des Festivals oder in gesonderten Hinweisen vor Ort beziehungsweise während der Veranstaltung bereitgestellt werden.
15. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder der von ihm zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingesetzten Personen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Weitergehende Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt der Veranstalter keine Verwahrpflicht für persönliche Gegenstände, die von Teilnehmenden zur Veranstaltung mitgebracht werden.
Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, die üblichen Risiken des Tanzens und körperlicher Betätigung angemessen zu berücksichtigen.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie über die Rechte der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung des Leipzig Tango Festivals.
17. Schlussbestimmungen
Für diese Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung etwaiger zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
Durch diese Allgemeinen Geschäfts- und Ticketbedingungen werden zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmenden weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt grundsätzlich unberührt.
Stand: 01.09.2026
